Affiliate-Bedingungen verhuisdozen.store
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen Oomen Verhuizers, eingetragen bei der Kamer van Koophandel (Handelskammer) unter der Nummer 64646750 (nachfolgend: Dienstleister), und seinem Vertragspartner (nachfolgend: Publisher).
Mit der Registrierung auf der Website von Oomen Verhuizers (https://verhuisdozen.store) erklärt sich der Publisher mit diesen Bedingungen einverstanden.
Artikel 1. Art des Affiliate-Dienstes
1.1. Der Dienstleister betreibt eine Website, auf der Dritte („Besucher“) Informationen einsehen und/oder Verträge mit dem Dienstleister schließen können. Schließen Besucher dank des Affiliate-Dienstes einen Vertrag, so kommt dieser mit dem Dienstleister und nicht mit dem Publisher zustande. Der Dienstleister stellt den Publisher von allen Ansprüchen der Besucher im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags frei.
1.2. Der Publisher erbringt für den Dienstleister Leistungen, die in der Gewinnung identifizierter Besucher bestehen, die einen Vertrag mit dem Dienstleister schließen möchten (nachfolgend: der Affiliate-Dienst). Für diesen Affiliate-Dienst zahlt der Dienstleister dem Publisher eine Vergütung.
1.3. Durch den Abschluss dieses Vertrags bilden die Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, keine offene Handelsgesellschaft, keine öffentliche Gesellschaft, kein Joint Venture und keine vergleichbare Form der Zusammenarbeit. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Verpflichtungen einzugehen.
1.4. Der Publisher gibt ausdrücklich keinerlei Zusage oder Garantie über die Anzahl der Besucher, geschlossene Verträge und dergleichen. Solche Zahlen in der Werbung des Publishers sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen.
1.5. Bei der Anmeldung muss der Publisher die vom Dienstleister angeforderten Angaben wie Name, Anschrift, USt-IdNr. und dergleichen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Dienstleister wendet für Anmeldungen ein Auswahlverfahren an. Der Dienstleister ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.6. Nach Vertragsschluss erhält der Publisher vom Dienstleister einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit erhält er Zugang zu einem Kontrollpanel, in dem Kampagnen und geschuldete Vergütungen einsehbar sind. Der Publisher ist verpflichtet, das Passwort streng geheim zu halten. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für den Missbrauch des Passworts und darf davon ausgehen, dass alles, was mit dem an den Publisher vergebenen Benutzernamen und Passwort geschieht, unter der Verantwortung und auf das Risiko des Publishers geschieht.
Artikel 2. Werbung durch den Publisher
2.1. Der Publisher wirbt für den Affiliate-Dienst. Dies darf nach eigenem Ermessen im Rahmen dieses Artikels geschehen. Werbung darf jedoch ausschließlich auf Websites und anderen Diensten erfolgen, die vom Publisher verwaltet werden.
2.2. Für die Werbung darf der Publisher ausschließlich selbst erstellte Materialien wie Texte und Bilder oder die vom Dienstleister für den Affiliate-Dienst bereitgestellten Inhalte verwenden. Es ist verboten, ohne Zustimmung des Dienstleisters Handelsnamen, Logos oder Produktfotos zu verwenden.
2.3. Dem Publisher ist es nicht gestattet:
- Werbeaussagen mit Mitteilungen jeglicher Art an Besucher zu versehen, die fälschlich den Eindruck erwecken, dass der Publisher in irgendeiner Weise als Händler oder Partner mit dem Dienstleister verbunden ist,
- Werbung auf Websites oder Diensten mit illegalem Charakter zu betreiben
- Werbung mittels unaufgeforderter elektronischer Kommunikation per E-Mail, SMS oder vergleichbarer Medien („Spam“) zu betreiben, auch wenn dies auf Opt-in-Basis geschehen würde,
- Werbe- oder Akquiseaussagen in Pop-up-, Pop-under- oder vergleichbaren Fenstern oder Techniken anzuzeigen,
- Werbe- oder Akquiseaussagen auf Websites oder anderen Medien mit erotischem oder pornografischem Charakter anzuzeigen,
- Werbe- oder Akquiseaussagen auf Websites oder anderen Medien mit gewalttätigem oder extremem Charakter anzuzeigen,
- Werbeaussagen mit Aufforderungen jeglicher Art an Besucher zu versehen, die Werbemittel anzuklicken oder sich fälschlich als potenzieller Kunde beim Werbetreibenden auszugeben, um die Vergütung für den Publisher zu erhöhen,
- Werbeaussagen auf automatisiertem Weg aufzurufen oder aufrufen zu lassen, oder
- Werbeaussagen auf eine Weise anzuzeigen, die dem Ruf des Dienstleisters schadet oder vernünftigerweise schaden kann.
2.4. Weitere Pflichten des Publishers:
- Der Publisher legt etwaige selbst erstellte Materialien, die er für den Affiliate-Dienst einsetzen möchte, dem Dienstleister vorab zur Genehmigung vor. Der Dienstleister darf Anweisungen geben, die befolgt werden müssen, bevor die Genehmigung erteilt wird.
- Alle Kontaktdaten von Besuchern sind Eigentum des Dienstleisters. Der Publisher darf diese Kontaktdaten nur mit gesondertem Opt-in für eigene Zwecke verwenden.
- Es ist dem Publisher verboten, ohne Zustimmung des Dienstleisters die erhaltene Vergütung ganz oder teilweise an Besucher weiterzugeben.
- Es ist dem Publisher verboten, Handelsnamen, Markennamen, Domainnamen oder Benutzernamen bei Diensten (wie Namen bei Facebook, Twitter oder anderen Diensten Dritter) zu registrieren oder zu führen, die eine Marke oder einen Handelsnamen des Dienstleisters enthalten oder diesen zum Verwechseln ähnlich sind,
2.5. Der Publisher wird keine Aussagen über das Angebot des Dienstleisters machen, die unrichtig sind oder gegen einschlägige Gesetze verstoßen, etwa die Vorschriften über vergleichende Werbung, unlautere Geschäftspraktiken oder Verbraucherrechte.
2.6. Hat der Dienstleister einen begründeten Verdacht, dass der Publisher gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt, informiert er den Publisher darüber. Der Publisher stellt die betreffende Handlung dann so schnell wie möglich ein oder unterlässt sie weiterhin. Andernfalls darf der Dienstleister den Vertrag kündigen.
Artikel 3. Vergütung für den Affiliate-Dienst
3.1. Als Vergütung für den Affiliate-Dienst schuldet der Dienstleister dem Publisher den vereinbarten Satz (einen Prozentsatz) des Preises (ohne MwSt.) des vom Besucher geschlossenen Vertrags, und zwar für jeden identifizierten Besucher, der tatsächlich einen Vertrag mit dem Dienstleister schließt.
3.2. Eine Vergütung wird dem Publisher geschuldet, wenn innerhalb von sieben Tagen nach dem ersten Besuch des Besuchers ein Cookie mit der Kennung des Publishers mitgesendet wird.
3.3. Keine Vergütung ist geschuldet, wenn der Vertrag nach dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags geschlossen wurde. Eine Vergütung ist jedoch geschuldet, wenn lediglich die im folgenden Absatz genannte Genehmigung nach diesem Zeitpunkt erfolgte.
3.4. Der Dienstleister darf eine Vergütung ohne Angabe von Gründen verweigern (ablehnen). Davon wird unter anderem (aber nicht ausschließlich) Gebrauch gemacht, wenn der Besucher die Bestellung zurücksendet oder nicht bezahlt. Lehnt der Dienstleister nicht innerhalb von 30 Tagen ab, gilt die Vergütung als genehmigt.
3.5. Im Fall von Betrug schuldet der Publisher dafür eine sofort fällige Vertragsstrafe von 100,- € je Betrugsfall, höchstens jedoch 15.000,- €.
Artikel 4. Rechnungsstellung und Zahlung
4.1. Geschuldete Vergütungen werden monatlich ausgezahlt. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, die Auszahlung aufzuschieben, wenn der auszuzahlende Betrag weniger als 25,00 € beträgt.
4.2. Der Dienstleister stellt dem Publisher eine Gutschrift aus. Die Abrechnung erfolgt elektronisch.
4.3. Die Zahlungsfrist der Gutschrift beträgt 30 Tage nach dem darauf angegebenen Datum.
4.4. Handelt der Publisher als Einzelunternehmen, ist der Dienstleister berechtigt, vor der Auszahlung eine Erklärung zum Arbeitsverhältnis (Verklaring Arbeidsrelatie, VAR) zu erhalten.
4.5. Ist der Publisher nicht in den Niederlanden ansässig, ist der Dienstleister berechtigt, vor der Auszahlung die Angabe einer USt-IdNr. zu verlangen.
Artikel 5. Berichterstattung
5.1. Zur Feststellung der Ergebnisse nimmt der Dienstleister in die Gutschrift einen detaillierten Bericht über die Berechnungsgrundlage der Vergütungen auf.
5.2. Die gemäß dem vorigen Absatz berichteten Ergebnisse sind verbindlich, es sei denn, der Publisher kann überzeugende Gegenbeweise vorlegen.
Artikel 6. Haftungsbeschränkung
6.1. Der Dienstleister haftet gegenüber dem Publisher nur für unmittelbare Schäden infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags.
6.2. Für mittelbare Schäden (wie Folgeschäden, entgangenen Umsatz und Gewinn, Datenverlust und immaterielle Schäden) besteht niemals eine Haftung.
6.3. Der Höchstbetrag des Schadens, für den der Dienstleister haftet, entspricht der Summe der Vergütungen, die in den drei Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis geschuldet wurden.
Artikel 7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Beide Parteien können jederzeit kündigen.
7.3. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Publisher auszusetzen, wenn der Verdacht besteht, dass der Publisher in irgendeiner Weise gegen den Vertrag verstößt, ohne dass der Dienstleister dabei zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist. Keine Vergütung ist geschuldet, wenn die Grundlage dafür im Zeitraum der Aussetzung entstanden ist. Die Aussetzung endet erst, wenn der Publisher den Grund dafür zur Zufriedenheit des Dienstleisters beseitigt hat.
7.4. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn nach seiner Auffassung ein Verstoß gegen ein Verbot aus Artikel 2 vorliegt. Bei einer Kündigung in diesem Fall hat der Publisher keinen Anspruch auf Auszahlung noch offener Vergütungen. Nach Beendigung des Vertrags zahlt der Dienstleister gemäß Artikel 4 das noch offene Vergütungsguthaben aus. Beendet der Dienstleister den Vertrag wegen eines vom Publisher begangenen Betrugs, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, dieses Guthaben an den Publisher zu zahlen.
Artikel 8. Streitigkeiten und anwendbares Recht
8.1. Der Vertrag und diese Affiliate-Bedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
8.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden dem zuständigen niederländischen Gericht für den Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem der Dienstleister seinen Sitz hat.
Artikel 9. Änderung und Ergänzung
9.1. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Publishers sind nicht Bestandteil des Vertrags.
9.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Affiliate-Bedingungen gegen anwendbares Recht verstoßen, wird diese Bestimmung so geändert, dass sie unter Berücksichtigung ihres Zwecks mit dem anwendbaren Recht im Einklang steht.
9.3. Der Dienstleister hat das Recht, den Vertrag oder diese Affiliate-Bedingungen zu ändern oder um neue Bedingungen zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen treten dreißig Tage nach Mitteilung an den Publisher in Kraft.
9.4. Möchte der Publisher eine geänderte oder ergänzte Bedingung nicht akzeptieren, muss er den Vertrag innerhalb dieser dreißig Tage kündigen. Unterlässt der Publisher dies, erklärt er damit sein Einverständnis mit der oder den geänderten oder ergänzten Bedingung(en).
Artikel 10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Die Parteien werden ohne vorherige Zustimmung keine Informationen oder Mitteilungen an Dritte über den Inhalt des Vertrags oder dieser Affiliate-Bedingungen, die Zusammenarbeit der Parteien oder die Ergebnisse des Affiliate-Dienstes weitergeben.
10.2. Der Publisher ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und alle daraus folgenden Rechte und Pflichten ohne gesonderte Zustimmung des Dienstleisters auf einen Dritten zu übertragen. Der Dienstleister ist berechtigt, diesen Vertrag und alle daraus folgenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen, der die Geschäftstätigkeit von ihm übernimmt, zu der dieser Vertrag gehört.
10.3. Die vom Dienstleister empfangene oder gespeicherte Fassung einer Kommunikation zwischen den Parteien gilt als die authentische Fassung, es sei denn, der Publisher kann nachweisen, dass diese Fassung nicht authentisch ist.
10.4. Ändern sich für den Dienstleister relevante Angaben zum Publisher, informiert der Publisher den Dienstleister darüber unverzüglich über das Kontrollpanel.